Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shanti Großhandels GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Shanti Großhandels GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (im Sinne von § 2 AGB / nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt.

1.2     Verträge kommen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Verkäufer nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von dieser AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragspartner

 

2.1     Verträge werden vom Verkäufer ausschließlich mit gewerblichen Wiederverkäufern und Unternehmern gem. §§ 310 Abs. 1, 14 BGB geschlossen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend "Kunde"). Der Kunde verpflichtet sich, die eingekauften Waren ausschließlich für den Wiederverkauf oder für seinen Gewerbebetrieb zu verwenden.

 

§ 3 Angebote/Preise

 

3.1     Die Preise des Verkäufers sind freibleibend, Irrtümer und Druckfehler behält sich der Verkäufer vor. Maßgeblich sind die im Online Shop abrufbaren Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2     Alle Verkaufspreise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Lager. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

3.3     Der Mindestbestellwert beträgt 200,- € (EURO) netto.

3.4     Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 

3.5     Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.

 

§ 4 Vertragsabschluss

 

4.1     Alle Angebote auf  den Internetseiten des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Maßen und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

4.2     Die im Online-Shop dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

4.3     Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben. 

4.4     Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde dem Verkäufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung ihm gegenüber oder gegenüber einem seiner Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei sich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung  oder eine Auftragsbestätigung (Bestellbestätigung) in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder - sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem er den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht.

4.5     Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4.6     Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

4.7     Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 

4.8     Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

4.9     Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

 

§ 5 Lieferbedingungen und Versand

 

5.1     Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2     Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden, letzteres auch bei Sendungen, die franko Empfangsstation angeliefert werden. In Ermangelung besonderer Weisungen des Kunden steht die Auswahl der Transportwege und -mittel im Ermessen des Verkäufers. Eine Haftung für die Auswahl des Transportweges oder -mittels übernehmt der Verkäufer nicht. Grundsätzlich erfolgt der Versand durch DPD, UPS oder eine andere, durch den Verkäufer ausgewählte Spedition.

5.3     Eine Abholung der bestellten Ware durch den Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer möglich. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

5.4     Der Kunde hat in seinem eigenen Interesse zu beachten, dass Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Entwendung oder Beschädigung tragen, nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Der Mangel ist auf den Versandpapieren vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich über den Sachverhalt schriftlich zu informieren.

5.5     Der Verkäufer kann nicht garantieren, dass die bestellte Ware im Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung vorrätig ist. Sofern die bestellte Ware nicht vorrätig ist, wird diese nicht nachträglich geliefert. Sofern der Kunde eine nachträgliche Lieferung wünscht, hat er die Ware nochmals separat zu bestellen.

5.6     Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5.7     Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. 

5.8     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

5.9     Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. 

5.10   Die Verpackung erfolgt nach bestem Ermessen. 

5.11   Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

5.12   Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung/Entladung grundsätzlich nur an einer Stelle frei Bordsteinkante bzw. bis zu der Stelle wo ungehindert entladen werden kann, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 5.13 Produktgewichte und Kartonanzahlen können variieren, je nach Produktvolumen und -beschaffenheit. Aus technischen Gründen können Versandkosten NICHT bei Bestellabschluss ausgewiesen werden. Versandkosten werden erst nach Bestellabschluss in der Rechnung ausgewiesen. 

§ 6 Bezahlung

 

6.1     Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. 

6.2     Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

6.3.    Sofern nicht schriftlich vor Abschluss des Vertrages Abweichendes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag zahlbar per Nachnahme ohne Abzug.

6.4     Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 8,00 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

6.5     Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

6.6.    Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, in Verzug geratenen Vertragspartnern eine Zahlungserinnerung zu schicken. Ein Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung ein, ohne das es hierfür einer Mahnung bedarf.

6.7.  Die erste Bestellung von Kunden wird grundsätzlich nur gegen Vorkasse ausgeliefert. Der Kunde erhält vom Verkäufer eine Rechnung per Email, auf dessen Grundlage die Vorkasse durch den Kunden überwiesen werden soll.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

7.1.    Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

 7.2    Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

7.3     Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist. 

7.4     Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

7.5     Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.

7.6     Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

7.7     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Verkäufer ab. Das Recht zur Weiterveräußerung des Kunden erlischt im Falle des Zahlungsverzuges oder der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

 

§ 8 Gefahrübergang

 

8.1.    Die Gefahr - einschließlich des Beschlagnahmerisikos - geht in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch dann, wenn die Ware das Lager verlässt, auf den Besteller über.

8.2.    Versicherung gegen Transportschäden erfolgt je nach Art des Gutes, immer zu Lasten des Kunden, auf dessen Rechnung. Wird eine Versandversicherung gewünscht, muss uns dies mit Erteilung der Bestellung explizit mitgeteilt werden, ansonsten erfolgt der Versand unversichert.

 

§ 9 Haftung

 

Die Haftung für Verzug ist unter dem Punkt "Verzögerung der Leistung" abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

9.1     Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2     Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3     Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

9.4     Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

§ 10 Rücknahme

 

10.1.  Eine Verpflichtung zur Rücknahme fest bestellter und richtig gelieferter Ware erkennt der Verkäufer nicht an. Eine evtl. Zurücknahme bedarf das Einverständnis des Verkäufers und kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass andere Waren dafür bestellt werden. Tritt der Verkäufer dennoch vom Vertrag zurück, so können die bis dahin erbrachten Leistungen in mit 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.

10.2.  Eine Rücksendung ist nur möglich, wenn es sich um eine, von der Auftragsbestätigung abweichende Lieferung handelt. Die Rücknahme kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer vollzogen werden.

10.3.  Der Rückversand hat franko zu erfolgen. Aus dem Ausland importierte oder ab Fabrik gelieferte Erzeugnisse, besonders solche, die auf Wunsch des Kunden bestellt oder angefertigt wurden, können in keinem Falle zurückgenommen werden.

 

§ 11 Mängelhaftung / Mängelrüge

 

11.1.  Abweichungen von Maß, Gewicht, Stückzahl oder Güte sind nach den entsprechenden DIN-Vorschriften oder der geltenden Übung zulässig. Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen - nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei etwaigen Mängeln hat der Kunde die Mängelrüge innerhalb von sieben Tagen in Form von Fotos abzusenden.

11.2.  Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Benutzung, um weitere Schäden zu vermeiden, schriftlich zu rügen. Bei begründeten form- und fristgerechten Mängelrügen erfüllt der Verkäufer den Mängelhaftungsanspruch nach seiner Wahl oder durch die Lieferung einer mangelfreien Ware in der ursprünglich vereinbarten Form und Ausführung. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

11.2.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

11.2.2 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

11.2.3 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

11.3.  Auf Verlangen hat der Kunde die mangelhafte Ware zurückzugeben.

11.4.  Ist eine Nachbesserung oder Nachlieferung für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, so kann diese verweigert werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.

11.5.  Alle anderen Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei einem Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden.

11.6.  Übersendet der Kunde nicht unverzüglich auf Verlangen des Verkäufers Proben des beanstandeten Materials oder gestattet er dem Verkäufer nicht die Besichtigung und Prüfung der Ware oder bessert er ohne dessen Zustimmung nach, verliert der Kunde sämtliche Ansprüche.

11.7.  Mängelhaftungsansprüche hat der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls verfallen die Ansprüche.

11.8.  Die vorstehenden Bedingungen gelten auch bei anderer als vertragsgemäße Ware.

11.09. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder erteilter und noch nicht erledigter Aufträge.

11.10. Bei allen Einwendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein zurückzusenden. Ergibt sich bei einer zum Zwecke der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die erhobene Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu berechnen.

11.11 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.

11.12. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Eine Mängelhaftung bei gebrauchten Waren ist ausgeschlossen.

11.13. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11.14. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

 

§ 12 Verjährung

 

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

 

§ 13 Zurückbehaltung, Abtretung

 

13.1   Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

 

13.2   Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen. 

 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

14.1      Dieser Vertrag und das sich daraus ergebende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2   Als Gerichtsstand wird Osnabrück vereinbart.

 

§ 15 Salvatorische Klausel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Information zur Batterieverordnung

Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb der Geräte dienen. Diese können auch in den Geräten fest eingebaut sein. Wir sind als Händler verpflichtet, unsere Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien auf die Batterieverordnung hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie alle Batterien so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, die Entsorgung im Hausmüll ist ausdrücklich verboten. Sie können die Batterien und Akkus an kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort kostenfrei abgeben.

Von uns erworbene Batterien können Sie nach Gebrauch auch an die nachfolgende Adresse zurücksenden. Bitte ausreichend frankieren:

Shanti Großhandels GmbH
Eversburger Str. 44

49090 Osnabrück 

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Weitere Hinweise zu diesen Batterien finden Sie in den Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller.